Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 69450/10 für das Gebiet zwischen den erhöht liegenden Bahnanlagen im Nordwesten und Südwesten, dem Walter-Pauli-Ring und dem westlich der Straße des 17. Juni gelegenen Baugebiet im Osten und der das Plangebiet im Norden begrenzenden Bahnflächen —Arbeitstitel: "Deutzer Feld" in Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan 69450/10 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 793, 847, 848, 862, 863, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 882, 883, 948, 947 der Gemarkung Deutz, Flur 33 und teilweise über Flurstück 389 der Gemarkung Kalk, Flur 21 und teilweise über Flurstück 961 Gemarkung Deutz, Flur 33.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.