Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln betraut die BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG (BCC KG) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Betrauungsregelung.
Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des
Gesellschafters Stadt Köln in den Gesellschafterversammlungen der BCC KG und der BioCampus Cologne Management GmbH an, durch
entsprechende Beschlussfassung in der jeweiligen Gesellschafterversammlung
die Umsetzung des Betrauungaktes in der BCC KG sicherzustellen, insbesondere
durch Anweisungen an die Geschäftsführung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Betrauungsaktes laufende Unterstützungsleistungen
für und/oder Eigenkapitalzuführungen in die BCC KG zu erbringen sowie
Ausfallbürgschaften zu übernehmen und/oder Patronatserklärungen abzugeben,
wobei sich Zahlungen an die Gesellschaft im Rahmen der
Haushaltsplanermächtigungen und Ausfallbürgschaften sowie Patronatserklärungen
im Rahmen des vom Rat genehmigten Volumens bewegen müssen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.