Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2010 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.09.2009 bis 31.08.2010 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30.08.2011 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG fest.

 

  1. Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr vom 01.09.2009 bis 31.08.2010 in Höhe von 6.135.571,75 € wird wie folgt verwendet:

 

-          Auflösung der Betriebsmittelrücklage in Höhe von     1.154.151,27 €

-          Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von                    4.981.420,48 €

 

  1. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

  1. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt