Nachtrag: 03.12.2012 Nummer 2

Beschluss: Alternative beschlossen

Beschluss:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt folgende Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2854/2012 zu „Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum Konzept zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei der Stadtverwaltung“ an den Ausschuss Soziales und Senioren:

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 25.10.2012 wurde die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aufgefordert, zu der o. g. Beschlussvorlage Stellung zu beziehen. Dies soll im Folgenden geschehen.

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik schließt sich der Beschlussvorlage nicht an.

Es wird in der Beschlussvorlage auf die Beschäftigungsquote von 6,91% schwerbehinderter Menschen hingewiesen. Gleichermaßen wird dargestellt, dass diese Beschäftigungsquote nicht aus der Einstellung von schwerbehinderten Menschen, z.B. im Ausbildungsbereich, resultiert. Sie ist eher darauf zurück zu führen, dass Menschen, die bei der Stadt Köln arbeiten, im Laufe ihres Arbeitslebens eine Schwerbehinderung erwerben. Die dargestellten Erfolge bei Wiedereingliederung und Weiterbeschäftigung dieses Personenkreises sind positiv zu bewerten. Dagegen wird auf ein Bündel von Maßnahmen verwiesen, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungen zu gewinnen, die weitestgehend erfolglos blieben.

Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Beschäftigungssituation behinderter Menschen nicht vom Aufschwung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt  profitieren konnte. Wie aus einer Presseinformation (Nr. 71/2012) der Kölner Agentur für Arbeit vom 4.12.2012 hervorgeht, ist die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen überproportional hoch. Die berufliche oder schulische Qualifikation der behinderten Arbeitssuchenden ist überdurchschnittlich hoch.

Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert den Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Um dies zu erreichen, müssen die Vertragsstaaten (und somit auch die Kommunen) geeignete Vorkehrungen treffen, um die Wahrnehmung dieser Teilhaberechte zu ermöglichen. Dies bezieht sich auch auf den Bereich „Arbeit“. Neben diesem Aspekt der der Umsetzung der UN-BRK verpflichteten Körperschaft der öffentlichen Gewalt besteht ein besonderer Anspruch an die Stadt Köln als größter Arbeitgeber.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Weigerung der Verwaltung, ein Konzept zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von behinderten Menschen vorzulegen, als inakzeptabel. Im Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik (2009) „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ wie auch im Folgebericht werden Hinweise gegeben, wie bereits existierende Maßnahmen und mögliche Maßnahmen (z.B. beim Stellenbesetzungsverfahren, Einzeltests, Zusammenarbeit mit Schulen und Berufskollegs, Forderung nach flexiblen Lösungen, Einsatz von Gebärdendolmetschern, etc.) weiterentwickelt werden können. Auch die Entwicklung der Aufgabenfelder der Hausmeisterhelfer als ein Kölner Projekt sollte eher ermuntern als zu dem Schluss führen, dass Neueinstellungen behinderter Menschen mangels geeigneter Bewerber kaum möglich sind. Das Konzept der Inklusion bedeutet nicht „Anpassung der behinderten Menschen“, sondern vielmehr Veränderung von bisher ausgliedernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.  Der Weg dazu ist offensichtlich noch nicht eingeschlagen.

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die in Punkt 3 geäußerte Bitte der Beschlussfassungsvorlage, die dort dargestellte Position zu übernehmen, erstaunt zur Kenntnis und weist sie aus oben aufgeführten Gründen zurück.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen