Nachtrag: 03.12.2012 Nummer 2
Sitzung: 14.12.2012 taB/0012/2012
Beschluss: Alternative beschlossen
Vorlage: 4322/2012
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt folgende Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2854/2012 zu „Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum Konzept zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei der Stadtverwaltung“ an den Ausschuss Soziales und Senioren:
In der Sitzung des Ausschusses
für Soziales und Senioren vom 25.10.2012 wurde die Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik aufgefordert, zu der o. g. Beschlussvorlage Stellung zu
beziehen. Dies soll im Folgenden geschehen.
Die Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik schließt sich der Beschlussvorlage nicht an.
Es wird in der Beschlussvorlage
auf die Beschäftigungsquote von 6,91% schwerbehinderter Menschen hingewiesen.
Gleichermaßen wird dargestellt, dass diese Beschäftigungsquote nicht aus der
Einstellung von schwerbehinderten Menschen, z.B. im Ausbildungsbereich,
resultiert. Sie ist eher darauf zurück zu führen, dass Menschen, die bei der
Stadt Köln arbeiten, im Laufe ihres Arbeitslebens eine Schwerbehinderung
erwerben. Die dargestellten Erfolge bei Wiedereingliederung und
Weiterbeschäftigung dieses Personenkreises sind positiv zu bewerten. Dagegen
wird auf ein Bündel von Maßnahmen verwiesen, qualifizierte Bewerberinnen und
Bewerber für Ausbildungen zu gewinnen, die weitestgehend erfolglos blieben.
Gleichzeitig muss festgestellt
werden, dass die Beschäftigungssituation behinderter Menschen nicht vom
Aufschwung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
profitieren konnte. Wie aus einer Presseinformation (Nr. 71/2012) der
Kölner Agentur für Arbeit vom 4.12.2012 hervorgeht, ist die Arbeitslosigkeit
behinderter Menschen überproportional hoch. Die berufliche oder schulische
Qualifikation der behinderten Arbeitssuchenden ist überdurchschnittlich hoch.
Die
UN-Behindertenrechtskonvention formuliert den Anspruch auf gleichberechtigte
Teilhabe in allen Lebensbereichen. Um dies zu erreichen, müssen die
Vertragsstaaten (und somit auch die Kommunen) geeignete Vorkehrungen treffen,
um die Wahrnehmung dieser Teilhaberechte zu ermöglichen. Dies bezieht sich auch
auf den Bereich „Arbeit“. Neben diesem Aspekt der der Umsetzung der UN-BRK
verpflichteten Körperschaft der öffentlichen Gewalt besteht ein besonderer
Anspruch an die Stadt Köln als größter Arbeitgeber.
Vor diesem Hintergrund
erscheint die Weigerung der Verwaltung, ein Konzept zur Förderung der
Ausbildung und Beschäftigung von behinderten Menschen vorzulegen, als
inakzeptabel. Im Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik (2009) „Köln
überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ wie auch im Folgebericht werden
Hinweise gegeben, wie bereits existierende Maßnahmen und mögliche Maßnahmen
(z.B. beim Stellenbesetzungsverfahren, Einzeltests, Zusammenarbeit mit Schulen
und Berufskollegs, Forderung nach flexiblen Lösungen, Einsatz von
Gebärdendolmetschern, etc.) weiterentwickelt werden können. Auch die
Entwicklung der Aufgabenfelder der Hausmeisterhelfer als ein Kölner Projekt
sollte eher ermuntern als zu dem Schluss führen, dass Neueinstellungen
behinderter Menschen mangels geeigneter Bewerber kaum möglich sind. Das Konzept
der Inklusion bedeutet nicht „Anpassung der behinderten Menschen“, sondern
vielmehr Veränderung von bisher ausgliedernden gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen. Der Weg dazu ist
offensichtlich noch nicht eingeschlagen.
Die Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik nimmt die in Punkt 3 geäußerte Bitte der
Beschlussfassungsvorlage, die dort dargestellte Position zu übernehmen,
erstaunt zur Kenntnis und weist sie aus oben aufgeführten Gründen zurück.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen