Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Neufassung von § 2 des
Gesellschaftsvertrages der GAG Servicegesellschaft mbH in Form der Anlage 1
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung zu.
Sofern sich
aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde oder das Registergericht, sowie aus sonstigen Gründen Änderungen
am Gesellschaftsvertrag als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der
Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch nicht der wesentliche
Inhalt dieses Beschlusses verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.