Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln stimmt der Neufassung von § 2 des Gesellschaftsvertrages der GAG Servicegesellschaft mbH in Form der Anlage 1 vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung zu.

Sofern sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht, sowie aus sonstigen Gründen Änderungen am Gesellschaftsvertrag als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch nicht der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses verändert wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.