Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat setzt die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden wie folgt fest:

Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 werden die Mittel auf jeweils 504.000 Euro festgesetzt.

Von diesen Beträgen entfallen auf den Stadtbezirk:

1 Innenstadt                60.400 €

2 Rodenkirchen           51.600 €

3 Lindenthal                 65.100 €

4 Ehrenfeld                  52.300 €

5 Nippes                      55.400 €

6 Chorweiler                43.800 €

7 Porz                         53.600 €

8 Kalk                          55.300 €

9 Mülheim                    66.500 €

je Haushaltsjahr. Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.