Beschluss:
Der Rat setzt
die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die
Bezirksvertretungen alleine entscheiden wie folgt fest:
Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 werden die Mittel
auf jeweils 504.000 Euro festgesetzt.
Von diesen Beträgen entfallen auf den Stadtbezirk:
1 Innenstadt 60.400
€
2 Rodenkirchen 51.600
€
3 Lindenthal 65.100
€
4 Ehrenfeld 52.300
€
5 Nippes 55.400
€
6 Chorweiler 43.800
€
7 Porz 53.600
€
8 Kalk 55.300
€
9 Mülheim 66.500
€
je
Haushaltsjahr. Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs 4 GO
NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die
Zweckbestimmung muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind
nicht möglich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.