Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Bau der Ufertreppe des Rheinboulevards mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 11,5 Mio. €.

 

Er  beschließt für die Ausbaukosten eine Teilfreigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.153.389 € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Finanzstelle 6700-1301-1-9730 / Regionale 2010 – Rheinboulevard, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2012.

 

Die Freigabe erfolgt gem. § 82 GO NW (Fortführungsmaßnahme und förderrechtliche Verpflichtung).


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.