Beschluss:
Der Rat beschließt den Bau der Ufertreppe des Rheinboulevards mit
Gesamtkosten in Höhe von rd. 11,5 Mio. €.
Er beschließt für die
Ausbaukosten eine Teilfreigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe
von 2.153.389 € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Finanzstelle 6700-1301-1-9730 /
Regionale 2010 – Rheinboulevard, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2012.
Die Freigabe erfolgt gem. § 82 GO NW (Fortführungsmaßnahme und
förderrechtliche Verpflichtung).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.