Nachtrag: 04.12.2012
Sitzung: 13.12.2012 BV1/0034/2012
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4191/2012
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den Bau der Ufertreppe des Rheinboulevards mit
Gesamtkosten in Höhe von rd. 11,5 Mio. €.
Er beschließt für die
Ausbaukosten eine Teilfreigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe
von 2.153.389 € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Finanzstelle 6700-1301-1-9730 /
Regionale 2010 – Rheinboulevard, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2012.
Die Freigabe erfolgt gem. § 82 GO NW (Fortführungsmaßnahme und
förderrechtliche Verpflichtung).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Herrn Löwisch (Linke), bei Enthaltung Herr Schenk (CDU).