Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die

3. Satzung zur Änderung der Rückwirkenden Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten im Gebiet der Stadt Köln vom 16.12.2005 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1).

 


Abstimmungsergebnis:

Gegen die Fraktion pro Köln zugestimmt