Nachtrag: 14.12.2012

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach den Festlegungen zur Beschleunigung des kommunalen Vergabeverfahrens, die mit Beschluss des Rates vom 26.03.2009 unter TOP 9.26 getroffen wurden, gelten – vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung des Landes – bis zum 30.04.2013 fort.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, ein neues Konzept zu den städtischen Wertgrenzen zu entwickeln. Neben den rechtlichen Vorgaben sind hierbei die wirtschaftlichen Vorteile eines möglichst breiten Wettbewerbs sowie eine Verfahrensbeschleunigung durch die e-Vergabe zu berücksichtigen. Dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) ist eine entsprechende Beschussvorlage bis zur Sitzung am 19.03.2013 zur Entscheidung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.