Nachtrag: 17.12.2012

Zusatz: (zugesetzt - Verweisung aus dem Stadtentwicklungsausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

I. Beschluss über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

Der Rat beschließt, folgende Punkte im Rahmen der Beschlussfassung zu berücksichtigen:

1)     Auf die Umgestaltung der Glockengasse auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung ist entsprechend zu verzichten.

2)     Die im Zuge der Entwurfsplanung vorgeschlagene Platzmöblierung des Offenbachplatzes soll nicht im Rahmen der oben angegebenen Beschlussvorlage beschlossen werden. Die Verwaltung soll ein überarbeitetes Konzept ohne feste Möblierung vorlegen.

3)     Es soll ein entsprechendes Konzept für die Errichtung von Fahrradabstellplätzen festgelegt werden. Die im Bedarfsfall benötigten 70 Abstellanlagen sollen entsprechend platziert werden.

4)     Der freilaufende Rechtsabbieger von der Glockengasse auf die Tunisstraße soll in den weiteren Planungen weitere Berücksichtigung finden. Ein Entfall ist nicht weiter zu berücksichtigen.

5)     Es soll überprüft werden, ob der Umfang der Stellplätze, die im Rahmen der Gesamtmaßnahme entfernt werden sollen, reduziert werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln abgelehnt.

II. Beschluss über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Punkt 4. der Beschlussvorlage „Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Offenbachplatz grundsätzlich von Veranstaltungen freizuhalten. Wenn Veranstaltungen genehmigt werden, sollen sie möglichst einen Bezug zur Oper und dem Schauspiel haben“ wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.

III. Beschluss über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis

     90/Die Grünen:

Der geänderte Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt modifiziert:

1.             Ziffer 1 wird am Ende des zweiten Absatzes wie folgt ergänzt::

(…..) Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf maximal netto 2,1 Mio. Euro festzuschreiben.

Zugleich beauftragt der Rat die Verwaltung, weitergehende Kosteneinsparungen über mögliche Standardreduzierungen zu erreichen, beispielsweise bei der Auswahl der Platzmöblierung und der gestalterischen Elemente auf der Platzfläche. Die Entscheidung über die Möblierung und gestalterische Ausgestaltung des Platzes mit z.B. Pflanztrögen wird deshalb aus der aktuellen Beschlussfassung ausdrücklich abgekoppelt und zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt. (…)

In diesem Zuge soll die Verwaltung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, statt durch eigenes Tun über eine Außengastronomiesatzung für den Offenbachplatz ein einheitliches Erscheinungsbild auf der Platzfläche sicherzustellen.

2.             Ziffer 4 des Beschlussvorschlages wird gestrichen.

3.             Bei der Gestaltung der Platzoberfläche ist sicherzustellen, dass der Offenbachplatz barrierefrei zu begehen ist.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

IV. Beschluss über die so geänderte Vorlage:

1.             Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung der Freianlagen innerhalb des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Hierbei handelt es sich um den Offenbachplatz sowie die Wiederherstellung der an Oper und Schauspiel angrenzenden Gehwegbereiche ohne die Möblierung auf dem Offenbachplatz gemäß Anlage 1.

          Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Objektplaner WES und Partner, Hamburg die Bruttogesamtkosten der Freianlagen auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit 2.432.473 € berechnet hat. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist vom externen Projektsteuerer geprüft worden, die Einhaltung der Kostenobergrenze wurde bestätigt. Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf maximal netto 2,1 Mio. Euro festzuschreiben.

Zugleich beauftragt der Rat die Verwaltung, weitergehende Kosteneinsparungen über mögliche Standardreduzierungen zu erreichen, beispielsweise bei der Auswahl der Platzmöblierung und der gestalterischen Elemente auf der Platzfläche. Die Entscheidung über die Möblierung und gestalterische Ausgestaltung des Platzes mit z.B. Pflanztrögen wird deshalb aus der aktuellen Beschlussfassung ausdrücklich abgekoppelt und zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.

In diesem Zuge soll die Verwaltung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, statt durch eigenes Tun über eine Außengastronomiesatzung für den Offenbachplatz ein einheitliches Erscheinungsbild auf der Platzfläche sicherzustellen.

          Die Kosten der Freianlagen sind in den limitierten Bruttobaukosten der Gesamtmaßnahme von 253.000.000 € enthalten, diese werden nicht überschritten.

          Die benötigten Mittel für die Freianlagen in Höhe von 2.432.473 € sind innerhalb des Gesamtbudgets von 253.000.000 €, das durch Kreditaufnahmen vorfinanziert wird, in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt. Kreditaufnahmen werden als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingerechnet.

2.             Der Rat beauftragt die Verwaltung für die Umgestaltung der umliegenden Straßen (Glockengasse, Krebsgasse und Brüderstraße) auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen und nach Sicherstellung der Finanzierung die Maßnahme umzusetzen. Gleichzeitig stellt der Rat den Bedarf zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahme fest. Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf netto 1,25 Mio. Euro festzusetzen.

3.             Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegte Straßenplanung im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung vorzustellen.

4.             Bei der Gestaltung der Platzoberfläche ist sicherzustellen, dass der Offenbachplatz barrierefrei zu begehen ist.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.