Nachtrag: 17.12.2012
Sitzung: 18.12.2012 Rat/0043/2012
Zusatz: (zugesetzt - Verweisung aus dem Stadtentwicklungsausschuss)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/2006/2012
Beschlüsse:
I.
Beschluss über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
Der Rat beschließt,
folgende Punkte im Rahmen der Beschlussfassung zu berücksichtigen:
1)
Auf die Umgestaltung der Glockengasse auf Grundlage der vorgestellten
Entwurfsplanung ist entsprechend zu verzichten.
2)
Die im Zuge der Entwurfsplanung vorgeschlagene Platzmöblierung des
Offenbachplatzes soll nicht im Rahmen der oben angegebenen Beschlussvorlage
beschlossen werden. Die Verwaltung soll ein überarbeitetes Konzept ohne feste
Möblierung vorlegen.
3)
Es soll ein entsprechendes Konzept für die Errichtung von Fahrradabstellplätzen
festgelegt werden. Die im Bedarfsfall benötigten 70 Abstellanlagen sollen
entsprechend platziert werden.
4)
Der freilaufende Rechtsabbieger von der Glockengasse auf die Tunisstraße
soll in den weiteren Planungen weitere Berücksichtigung finden. Ein Entfall ist
nicht weiter zu berücksichtigen.
5)
Es soll überprüft werden, ob der Umfang der Stellplätze, die im Rahmen
der Gesamtmaßnahme entfernt werden sollen, reduziert werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie bei
Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln abgelehnt.
II. Beschluss über den
Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
Der Rat
der Stadt Köln möge beschließen:
Der Punkt 4. der Beschlussvorlage „Der Rat beauftragt
die Verwaltung, den Offenbachplatz grundsätzlich von Veranstaltungen
freizuhalten. Wenn Veranstaltungen genehmigt werden, sollen sie möglichst einen
Bezug zur Oper und dem Schauspiel haben“ wird ersatzlos gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.
III. Beschluss über den
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen:
Der geänderte Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt modifiziert:
1.
Ziffer 1 wird am Ende des zweiten Absatzes wie
folgt ergänzt::
(…..) Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften
Kosten auf maximal netto 2,1 Mio. Euro festzuschreiben.
Zugleich beauftragt der Rat die Verwaltung, weitergehende Kosteneinsparungen
über mögliche Standardreduzierungen zu erreichen, beispielsweise bei der
Auswahl der Platzmöblierung und der gestalterischen Elemente auf der
Platzfläche. Die Entscheidung über die Möblierung und gestalterische
Ausgestaltung des Platzes mit z.B. Pflanztrögen wird deshalb aus der aktuellen
Beschlussfassung ausdrücklich abgekoppelt und zur gesonderten Beschlussfassung
vorgelegt. (…)
In diesem Zuge soll die Verwaltung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, statt durch
eigenes Tun über eine Außengastronomiesatzung für den Offenbachplatz ein
einheitliches Erscheinungsbild auf der Platzfläche sicherzustellen.
2.
Ziffer 4 des Beschlussvorschlages wird
gestrichen.
3. Bei der Gestaltung der Platzoberfläche ist sicherzustellen, dass der Offenbachplatz barrierefrei zu begehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
IV.
Beschluss über die so geänderte Vorlage:
1.
Der Rat
beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln auf der
Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung der Freianlagen innerhalb des
Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Hierbei handelt es sich um
den Offenbachplatz sowie die Wiederherstellung der an Oper und Schauspiel
angrenzenden Gehwegbereiche ohne die Möblierung auf dem Offenbachplatz gemäß
Anlage 1.
Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Objektplaner WES und Partner, Hamburg die
Bruttogesamtkosten der Freianlagen auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit
2.432.473 € berechnet hat. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist vom
externen Projektsteuerer geprüft worden, die Einhaltung der Kostenobergrenze
wurde bestätigt. Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die
geprüften Kosten auf maximal netto 2,1 Mio. Euro festzuschreiben.
Zugleich beauftragt der Rat die Verwaltung,
weitergehende Kosteneinsparungen über mögliche Standardreduzierungen zu
erreichen, beispielsweise bei der Auswahl der Platzmöblierung und der
gestalterischen Elemente auf der Platzfläche. Die Entscheidung über die
Möblierung und gestalterische Ausgestaltung des Platzes mit z.B. Pflanztrögen
wird deshalb aus der aktuellen Beschlussfassung ausdrücklich abgekoppelt und
zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.
In
diesem Zuge soll die Verwaltung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, statt durch
eigenes Tun über eine Außengastronomiesatzung für den Offenbachplatz ein
einheitliches Erscheinungsbild auf der Platzfläche sicherzustellen.
Die
Kosten der Freianlagen sind in den limitierten Bruttobaukosten der
Gesamtmaßnahme von 253.000.000 € enthalten, diese werden nicht überschritten.
Die
benötigten Mittel für die Freianlagen in Höhe von 2.432.473 € sind innerhalb
des Gesamtbudgets von 253.000.000 €, das durch Kreditaufnahmen vorfinanziert
wird, in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt. Kreditaufnahmen werden
als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingerechnet.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung für die Umgestaltung der umliegenden Straßen
(Glockengasse, Krebsgasse und Brüderstraße) auf Grundlage der vorgestellten
Entwurfsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen und nach Sicherstellung der
Finanzierung die Maßnahme umzusetzen. Gleichzeitig stellt der Rat den Bedarf
zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahme fest. Der Rat folgt dem Vorschlag des
Rechungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf netto 1,25 Mio. Euro
festzusetzen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die vorgelegte Straßenplanung im Rahmen einer
Anliegerinformationsveranstaltung vorzustellen.
4. Bei der Gestaltung der Platzoberfläche ist sicherzustellen, dass der Offenbachplatz barrierefrei zu begehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion
und der Fraktion pro Köln zugestimmt.