Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Nippes)

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64509/02 für das Gebiet des ehemaligen Verschiebebahnhofs Köln-Nippes zwischen der Hugo-Junkers-Straße und der DB-Strecke Köln - Neuss sowie nördlich der Bahnunterführung Longericher Straße in einer Tiefe von rund 510 m in Köln-Longerich —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Hugo-Junkers-Straße in Köln-Longerich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan 64509/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Die diesem Beschluss beigefügte Verzichtserklärung des Antragstellers ist durch einen städtebaulichen Vertrag oder auf andere geeignete Weise rechtlich verbindlich abzusichern.

Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die vom Betreiber zugesicherte Verlängerung des Anschlussgleises des EMK um 10 Meter auch tatsächlich verlegt und dieses Gleis auch gesichert wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.