Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 575 und einen Teilbereich
des städtischen Flurstücks 583 der Flur 21 der Gemarkung Köln in
Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord–
einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;
2. nimmt
das vorhabenbezogene Planungskonzept zur Kenntnis;
3. beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1
(Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.