Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 575 und einen Teilbereich des städtischen Flurstücks 583 der Flur 21 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord –Ar­beits­titel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.       nimmt das vorhabenbezogene Planungskonzept zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt).


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.