Beschluss: Kenntnis genommen

Für die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.06.2012 hat die SPD-Fraktion folgende Fragen gestellt:

1. Wurde die Schulverwaltung über die Absicht und die Aktion der Schulleitung der GGS Poller Hauptstr. unterrichtet? Wenn ja, wie passt dies zur Aussage der Fachverwaltung, dass „eine abschließende Stellungnahme zur zukünftigen Hofnutzung durch die GGS noch aussteht“?

 

2. Wie beurteilt die Verwaltung das eigenmächtige Vorgehen der Schulleitung?

 

3. Sind damit die auch von der Bezirksvertretung Porz befürworteten Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Hofes bzw. auch die im Ortstermin verabredete gemeinsame Nutzung der Fläche hinfällig?

 

4. Warum wurde der Trägerschaftsverein des Bürgerzentrums nicht durch die Verwaltung von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt?

 

5. Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. welchem Beschluss wurde die Zaunanlage errichtet? Wer hat die damalige Hofabtrennung verfügt?

 

Zu den Fragen nimmt das Amt für Schulentwicklung wie folgt Stellung:

zu 1) Das Amt für Schulentwicklung wurde im Vorfeld nicht über die Aktion der Schule unterrichtet.

 

zu 2) Vor Jahren hat der Förderverein auf dem großen Schulhof einen Sandkasten nebst eines Kletterturms errichten lassen. Die Sandkasteneinfassung bestand aus mehreren Lagen Baumstämmen. Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass die Stämme im unteren Bereich verfault waren und dringend ausgetauscht werden mussten. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten und in Absprache mit der Schulleitung hat sich der Förderverein entschlossen, die Sandkästen zurückzubauen. Um dem Förderverein finanziell bei dieser Aktion zu unterstützen, wurde entschieden, dass der Sand in der Schule weiter verwendet werden soll, z. B. bei der Anlage des geplanten Hochbeetes als auch zur Verteilung in den Grünanlagen der Schule. Aus Ermangelung einer entsprechenden Lagermöglichkeit hat die Schule den Sand dann auf die Fläche vertragen, die der Bürgerzentrumsverein für seine Zwecke nutzen möchte. Seitens der Schulverwaltung wurden gegen diese Vorgehensweise nachträglich keine Bedenken erhoben.

 

zu 3) Nein, grundsätzlich sind die Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Hofes nicht hinfällig. Jedoch hat sich gerade in den Sommermonaten gezeigt, dass durch die häufige Nutzung des Hofes durch spielende Jugendliche, bis teilweise tief in die Nacht hinein, der Schulhausmeister in seiner dort befindlichen Dienstwohnung erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt war, die zu dem Wunsch geführt haben, dass er wieder aus der Wohnung ausziehen wollte. Dem gegenüber steht jedoch die Residenzpflicht des Schulhausmeisters. Insofern muss bei den weiteren Planungen dieser Umstand zwingend berücksichtigt und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

 

zu 4) Da die Maßnahme, wie unter 2 geschildert, keinen endgültigen Charakter besitzt, sah das Amt für Schulentwicklung keine Veranlassung, den Bürgerzentrumsverein über eine Maßnahme zu unterrichten, die auf dem eigenen Grundstück durchgeführt wurde.

 

zu 5) Per Ratsbeschluss wurden der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 01.01.1998 die Schulen inkl. der Grundstücke übertragen. Die jetzige Zaunanlage war bereits zum Zeitpunkt der Übertragung an die Gebäudewirtschaft vorhanden. Unzweifelhaft handelt es sich daher bei dem eingezäunten Bereich vor der Turnhalle und der Dienstwohnung um ein Schulgrundstück. Aus den der Schulverwaltung vorliegenden Unterlagen lässt sich nicht entnehmen, wer die Hofabtrennung verfügt hat.

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.