Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage An der Rather Burg (befahrbarer Wohnweg) von An der Rather Burg bis Beginn Fuß- und Radweg in Köln-Rath/Heumar in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.