Beschluss:
Der Rat beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes 72480/04 (7248
Sc/04) für das Gebiet zwischen der Vischeringstraße, den Parzellengrenzen des Grundstückes
Vischeringstraße 19, dem alten Verlauf der Schienentrasse der Vorortbahn nach
Bergisch Gladbach (KVB-Trasse), der Autobahn A 3/E 35 und der
Bergisch Gladbacher Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Steyler Straße in Köln-Holweide— nach § 10
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.