Beschluss:
Der Rat beschließt die
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Dellbrück –Arbeitstitel: Hatzfeldstraße in Köln-Dellbrück–für den Bereich westlich der Mielenforster
Straße zwischen Hatzfeldstraße und Flurstück Nummer 2658, südlich der
Hatzfeldstraße bis zur südlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke Nummern 2654 bis
2658, 2435, 2436, 2438, 2431, 2371 bis 2373, 2223, 2154 sowie 2156, nördlich
der Hatzfeldstraße unter Einbezug der Flurstücke Nummern 2283 bis 2294, 2316 bis
2318, 2531, 2532, 1949, 2018 bis 2021, 1994 bis 1997, 1715 sowie 2375 bis 2380,
beiderseits der Radiumstraße und östlich des Grafenmühlwegs zwischen
Hatzfeldstraße und Flurstück Nummer 2156 in Köln-Dellbrück in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten,
paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.