Nachtrag: 21.01.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Der Rat stimmt zu, dass abweichend von den Vergaberichtlinien der Stadt Köln in der Fassung vom 31.10.1995 (aktuelle Fassung 06/2010) in Verbindung mit § 4, Abs. 8 Ziff. 1-3 VOB/B die Vergabe an einen Generalunternehmer erfolgen kann. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Herrn Löwisch (Die Linke).