Zusatz: Ergänzter Beschlussvorschlag gemäß Anlage 9 als -Tischvorlage-.
Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Innenstadt. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss: (gemäß Anlage 9)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 575 und einen Teilbereich des städtischen Flurstücks 583 der Flur 21 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord –Ar­beits­titel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.       nimmt das vorhabenbezogene Planungskonzept zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt).

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkungen zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.