Nachtrag: 23.01.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Problemstellung und der Begründung beschriebenen, notwendigen Beschaffungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. §82 GO NRW durchzuführen.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.665.500 Euro wurden im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 im Teilplan 0211 – Wahlen  veranschlagt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt