Sitzung: 14.03.2013 STA/0039/2013
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 4283/2011
Ergänzter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
den Beschluss nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die
Aufstellung des Bebauungsplan-Entwurfes 68505/02 für einen Teilbereich des
Stammheimer Schlossparks, betreffend das Grundstück des Ulrich-Haberland-Hauses,
südlich der Erschließungsstraße "Am Stammheimer Schlosspark" und der
Klubanlage des Wassersportvereins bis an den Fuß- und Radweg des Stammheimer
Ufers in Köln-Stammheim —Arbeitstitel: :rhein - "wohnen am strom" Ulrich-Haberland-Haus
in Köln-Stammheim— aufzuheben.
2. beauftragt
die Verwaltung, die Nachnutzung des Ulrich-Haberland-Hauses gemäß der im
Flächennutzungsplan dargestellten Zweckbestimmung Alteneinrichtung nach
§ 35 BauGB weiterzubetreiben.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob auf dem Grundstück ein
Ausflugslokal und Mehrgenerationenwohnen angesiedelt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.