Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Brauns­feld— aufzustellen mit dem Ziel, eine Blockrandbebauung entlang des Maarweges und der Scheidtweilerstraße sowie eine ergänzende Bebauung im Blockinnenbereich für Wohnnutzung festzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.