Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 15.02.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

1.       den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 28.01.2010 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 7248/02 gemäß Anlage 1 auf das Gebiet beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße von Honschaftsstraße und Zwickauer Straße, einschließlich des Baugebietes um die Steyler Straße, bis auf der südlichen Seite der Bergisch Gladbacher Straße Hausnummer 440 a und auf der nördlichen Seite der Bergisch Gladbacher Straße bis zur Hausnummer 501 in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Stra­ße/Stey­ler Straße in Köln-Holweide— zu ändern;

2.       den Bebauungsplan 7248/02 für das Gebiet beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße von Honschaftsstraße und Zwickauer Straße, einschließlich des Baugebietes um die Steyler Straße, bis auf der südlichen Seite der Bergisch Gladbacher Straße Hausnummer 440 a und auf der nördlichen Seite der Bergisch Gladbacher Straße bis zur Hausnummer 501 in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —je­weils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.