Beschluss:
gemäß Änderungsantrag der CDU:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfasung:
1. Der Rat nimmt die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis, wonach in Nordrhein-Westfalen, anders als in anderen Bundesländern, grundsätzlich aufgrund der landesrechtlichen Vorgaben des KAG NRW für eine Kommune kein Handlungsspielraum besteht, auch in einem außergewöhnlichen Härtefall wie dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs am 03.03.2009 aus allgemeinen Billigkeitserwägungen auf eine Beitragserhebung ganz zu verzichten oder die Ausbaubeiträge allgemein zu erlassen.
2. Auf die auf Weisung der Kommunalaufsicht ausgesprochene Beanstandung durch den Oberbürgermeister hebt der Rat deshalb seinen Beschluss vom 14.09.2010 „Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Umgestaltung der Severinstraße im Abschnitt von An St. Katharinen bis Kartäuserwall/Severinswall“ (Vorlage Nr. 3134/2010) auf.
3. Der Rat wird die von der Kommunalaufsicht geforderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung der Severinstraße im Abschnitt von An St. Katharinen bis Kartäuserwall/Severinswall beschließen.
4. Da eine Befreiung
von den Beiträgen nach dem KAG für die Grundstücksbesitzer in der Severinstraße
leider nicht möglich ist, wird die Verwaltung gebeten, als ein Zeichen des
guten Willens, die Kosten für den Veedelsmanager, dessen Vertrag im nächsten
Jahr ausläuft, bis zur Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.