Die Bezirksvertretung Lindenthal
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet mit den insgesamt 22 unterschiedlichen Änderungsbereichen beziehungsweise Nummern im Gesamtbereich der ersten Planungsstufe von Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf –Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 3. Änderung "Erste Planungsstufe"– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Alternative: keine
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters