Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird
aufgefordert, in Zukunft immer bei größeren Projekten von öffentlichem
Interesse alle juristisch zulässigen Mittel auszuschöpfen, um die Inhalte
öffentlich diskutieren zu können.
Es ist zu prüfen, wie eine
formale Trennung von Inhaltsdiskussion und Ausschreibungsverfahren umgesetzt
werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.