Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Rat möge beschließen:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln unterstützt Oberbürgermeister Jürgen Roters in seiner Forderung an das Land, den Gesetzentwurf für das Ladenöffnungsgesetz NRW zu ändern und bei der ursprünglich angedachten Höchstzahl von 15 Sonn- und Feiertagen für mögliche Verkaufsstellenöffnungen zu bleiben. Dies würde zu einer Entzerrung der einzelnen Veranstaltungen führen und damit die allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe in einer Großstadt nachhaltiger sichern. Eine liberalere Regelung bei der Anzahl der Öffnungstage an Sonn- und Feiertagen würde auch die Bedeutung der einzelne Vororte als Nahversorgungszentren stärken und käme dem Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes deutlich näher.

 

2.    Alternativ wir das Land aufgefordert, die Größe der jeweiligen Kommune bei der Festlegung der Höchstzahl zu berücksichtigen und eine daran angepasste Staffelung der Höchstzahl zwischen 10 und 15 Sonn- und Feiertage vorzusehen.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird gebeten, den ihn unterstützenden Ratsbeschluss in dieser Sache unverzüglich dem Land zukommen zu lassen, damit er in die Beratungen zur Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einfließen kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.