Beschluss:
Der
Rat möge beschließen:
- Der Rat der Stadt
Köln unterstützt Oberbürgermeister Jürgen Roters in seiner Forderung an
das Land, den Gesetzentwurf für das Ladenöffnungsgesetz NRW zu ändern und bei
der ursprünglich angedachten Höchstzahl von 15 Sonn- und Feiertagen für
mögliche Verkaufsstellenöffnungen zu bleiben. Dies würde zu einer Entzerrung
der einzelnen Veranstaltungen führen und damit die allgemeine Sonn- und
Feiertagsruhe in einer Großstadt nachhaltiger sichern. Eine liberalere
Regelung bei der Anzahl der Öffnungstage an Sonn- und Feiertagen würde
auch die Bedeutung der einzelne Vororte als Nahversorgungszentren stärken
und käme dem Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes deutlich
näher.
2. Alternativ wir das Land aufgefordert, die
Größe der jeweiligen Kommune bei der Festlegung der Höchstzahl zu
berücksichtigen und eine daran angepasste Staffelung der Höchstzahl zwischen 10
und 15 Sonn- und Feiertage vorzusehen.
3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den ihn
unterstützenden Ratsbeschluss in dieser Sache unverzüglich dem Land zukommen zu
lassen, damit er in die Beratungen zur Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes
NRW mit einfließen kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.