Beschluss: Alternative beschlossen

1. Beschluss:

Der Absatz 12.3 ist wie folgt zu ändern:
„SWK verpflichtet sich bzw. legt Konzessionären auf, dass diese sich in Zweifelsfällen, in denen eine Werbung sich an Kinder richtet oder Menschen in ihrer Geschlechtlichkeit herabsetzt, vorab mit einer Leiterin des Kinder- und Jugendamts bzw. mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Köln ins Benehmen setzen, ob die fragliche Werbung ausgehändigt werden kann.
Ist die Werbung bereits ausgehängt, können die genannten Amtsleiterinnen die Konzessionäre verpflichten, sie unverzüglich zu entfernen. Das Recht der Stadt, die unverzügliche Entfernung von Werbung zu verlangen, die gegen weitere im Absatz 12.1 genannten Punkte verstößt, bleibt unberührt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt.

2 Ja-Stimmen (2 Grüne)
13 Nein-Stimmen (6 CDU, 4 SPD, 2 FDP, 1 Die Linke)

Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters

2. Beschluss:

Folgende ergänzende Bereiche sieht der Rat als besonders sensibel an:

1. Der Bereich der Universitätsstraße zwischen Aachener Straße und Dürener Straße am Ostasiatischen Museum, Japanischen Kulturinstitut, Italienisches Kulturinstitut (Riphan-Gebäude), Beginn der Lindenthaler Kanäle wird rot umrandet.

2. Der Bereich der Erhaltungssatzung Müngersdorf ist der Bereich der roten Markierung. Die Grenzen der Erhaltungssatzung aus 1988 sind eine gute Grundlage für einen besonderen städtebaulichen Raum. Mit der Erhaltungssatzung soll der besondere Charakter des Dorfes Müngersorf geschützt werden. Werbeanlagen wären hier nur störend.

3. Der Bereich entlang der Vitalisstraße zwischen Stolberger Straße und Widdersdorfer Straße wird gelb markiert.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

7 Ja-Stimmen (1 CDU, 2 Grüne, 4 SPD)
5 Nein-Stimmen (5 CDU)
3 Enthaltungen (2 FDP, 1 Die Linke)

Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters