Sitzung: 11.03.2013 BV3/0033/2013
Beschluss: Alternative beschlossen
1. Beschluss:
Der Absatz 12.3 ist wie folgt zu
ändern:
„SWK verpflichtet sich bzw. legt Konzessionären auf, dass diese sich in
Zweifelsfällen, in denen eine Werbung sich an Kinder richtet oder Menschen in
ihrer Geschlechtlichkeit herabsetzt, vorab mit einer Leiterin des Kinder- und
Jugendamts bzw. mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Köln ins Benehmen
setzen, ob die fragliche Werbung ausgehändigt werden kann.
Ist die Werbung bereits ausgehängt, können die genannten Amtsleiterinnen die
Konzessionäre verpflichten, sie unverzüglich zu entfernen. Das Recht der Stadt,
die unverzügliche Entfernung von Werbung zu verlangen, die gegen weitere im
Absatz 12.1 genannten Punkte verstößt, bleibt unberührt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
2 Ja-Stimmen (2 Grüne)
13 Nein-Stimmen (6 CDU, 4 SPD, 2 FDP, 1 Die Linke)
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters
2. Beschluss:
Folgende ergänzende Bereiche sieht der Rat als besonders sensibel an:
1. Der Bereich der Universitätsstraße zwischen Aachener Straße und Dürener
Straße am Ostasiatischen Museum, Japanischen Kulturinstitut, Italienisches
Kulturinstitut (Riphan-Gebäude), Beginn der Lindenthaler Kanäle wird rot
umrandet.
2. Der Bereich der Erhaltungssatzung Müngersdorf ist der Bereich der roten
Markierung. Die Grenzen der Erhaltungssatzung aus 1988 sind eine gute Grundlage
für einen besonderen städtebaulichen Raum. Mit der Erhaltungssatzung soll der
besondere Charakter des Dorfes Müngersorf geschützt werden. Werbeanlagen wären
hier nur störend.
3. Der Bereich entlang der Vitalisstraße zwischen Stolberger Straße und
Widdersdorfer Straße wird gelb markiert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
7 Ja-Stimmen (1 CDU, 2 Grüne, 4 SPD)
5 Nein-Stimmen (5 CDU)
3 Enthaltungen (2 FDP, 1 Die Linke)
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters