Nachtrag: 13.03.2013
Sitzung: 14.03.2013 BV1/0043/2013
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0877/2013
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Severinsviertel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.