Nachtrag: 18.03.2013

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I.        Verweisungsbeschluss über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag von Ratsmitglied Sterck:

 

Ratsmitglied Sterck schlägt vor, den zweiten Spiegelstrich des Änderungsantrages seiner Fraktion, der da lautet:

 

            Die Nord-Süd-Stadtbahn ist in ihrem südlichen Teilabschnitt zum nächst möglichen         Zeitpunkt in Betrieb zu nehmen.“

 

als neue Punkt II Ziffer 3 in den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zu übernehmen.

 

Ratsmitglied Granitzka schlägt dagegen vor, die Angelegenheit in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen.

 

Der Rat beschließt daraufhin mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen.

 

 

 

II.       Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

I.
Der Rat begrüßt die Initiative der Verwaltung, der IG Severinstraße aufgrund der besonderen Belastungssituation entgegenzukommen und dem Rat die von der Interessengemeinschaft beantragte Verlegung eines verkaufsoffenen Sonntags vom 13.10.2013 auf den 27.10.2013 vorzuschlagen. Damit trägt der Rat der außerordentlichen Ausnahmesituation Rechnung, der die Geschäftsleute der Severinstraße durch die bekannten Ereignisse ausgesetzt waren und gibt für 2013 einmalig 16 Sonntage für Verkaufsstellenöffnungen frei.
Im Übrigen hält der Rat an seiner Beschlusslage zu Sonntagsöffnungen unverändert fest.

 

II.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung soll darüber hinaus wie folgt ergänzt werden:


1. Das Projekt Veedelsbüro im Kartäuserhof wird im bisherigen Umfang weiter bezuschusst.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig zu prüfen:

 

a) ob und inwieweit es möglich ist, die Erschließungsbeitragssatzung, die nach dem Abgabenrecht erst nach vollständiger Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme zu erlassen ist, tatsächlich auch erst dann zu erlassen, wenn im Rahmen des Ausbaus der Severinstraße auch die U-Bahneingänge und der sie umgebende Straßenraum endgültig fertig gestellt sind.

 

b) ob und inwieweit den von der Beitragspflicht betroffenen Grundstückseigentümern Stundungsmöglichkeiten in Bezug auf die Gebührenzahlung eingeräumt werden können.

 

c) ob und inwieweit die Zufahrt zur Severinstraße zur weiteren Aufwertung des Veedels noch besser ausgeschildert werden kann und sollte

d) ob und inwieweit die Straße am Einsturzkrater in beiden Richtungen für den Verkehr freigegeben werden kann und sollte

e) ob und inwieweit die Bauzäune am Einsturzkrater mit attraktiven Transparenten, wie etwa Bilder von der Restaurierung der Archivalien, verkleidet werden können und sollten.

Über das Ergebnis der Prüfung sind die zuständigen Ausschüsse zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

III.      Gesamtabstimmung

 

1. Der Rat nimmt die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis, wonach in Nordrhein-Westfalen, anders als in anderen Bundesländern, grundsätzlich aufgrund der landesrechtlichen Vorgaben des KAG NRW für eine Kommune kein Handlungsspielraum besteht, auch in einem außergewöhnlichen Härtefall wie dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs am 03.03.2009 aus allgemeinen Billigkeitserwägungen auf eine Beitragserhebung ganz zu verzichten oder die Ausbaubeiträge allgemein zu erlassen.

 

2. Auf die auf Weisung der Kommunalaufsicht ausgesprochene Beanstandung durch den Oberbürgermeister hebt der Rat deshalb seinen Beschluss vom 14.09.2010 „Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Umgestaltung der Severinstraße im Abschnitt von An St. Katharinen bis Kartäuserwall/Severinswall“ (Vorlage Nr. 3134/2010) auf.

 

3. Der Rat wird die von der Kommunalaufsicht geforderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung der Severinstraße im Abschnitt von An St. Katharinen bis Kartäuserwall/Severinswall beschließen.

 

 

I.
Der Rat begrüßt die Initiative der Verwaltung, der IG Severinstraße aufgrund der besonderen Belastungssituation entgegenzukommen und dem Rat die von der Interessengemeinschaft beantragte Verlegung eines verkaufsoffenen Sonntags vom 13.10.2013 auf den 27.10.2013 vorzuschlagen. Damit trägt der Rat der außerordentlichen Ausnahmesituation Rechnung, der die Geschäftsleute der Severinstraße durch die bekannten Ereignisse ausgesetzt waren und gibt für 2013 einmalig 16 Sonntage für Verkaufsstellenöffnungen frei.


Im Übrigen hält der Rat an seiner Beschlusslage zu Sonntagsöffnungen unverändert fest.

 

 

II.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird darüber hinaus wie folgt ergänzt:


1. Das Projekt Veedelsbüro im Kartäuserhof wird im bisherigen Umfang weiter bezuschusst.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig zu prüfen:

 

a) ob und inwieweit es möglich ist, die Erschließungsbeitragssatzung, die nach dem Abgabenrecht erst nach vollständiger Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme zu erlassen ist, tatsächlich auch erst dann zu erlassen, wenn im Rahmen des Ausbaus der Severinstraße auch die U-Bahneingänge und der sie umgebende Straßenraum endgültig fertig gestellt sind.

 

b) ob und inwieweit den von der Beitragspflicht betroffenen Grundstückseigentümern Stundungsmöglichkeiten in Bezug auf die Gebührenzahlung eingeräumt werden können.

 

c) ob und inwieweit die Zufahrt zur Severinstraße zur weiteren Aufwertung des Veedels noch besser ausgeschildert werden kann und sollte

d) ob und inwieweit die Straße am Einsturzkrater in beiden Richtungen für den Verkehr freigegeben werden kann und sollte

e) ob und inwieweit die Bauzäune am Einsturzkrater mit attraktiven Transparenten, wie etwa Bilder von der Restaurierung der Archivalien, verkleidet werden können und sollten.

Über das Ergebnis der Prüfung sind die zuständigen Ausschüsse zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Dem Änderungsantrag (s. II. Beschluss), der ursprünglich von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt wurde, ist die CDU-Fraktion in der Beratung beigetreten. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion hat sich demnach erledigt