Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 16.10.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nummer 63457/02 für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße für die Flurstücke 202/10, 244, 1201, 1202, 1204, 3469/202, 3470/202, 3994/202, 3995/202, 3996/202, 4002/202 sowie teilweise für den Bereich der Flurstücke 683, 1126, 1128, 1131, 1203 und 2877/202, alle Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –Arbeitstitel: Nördlich Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

2.      Gleichzeitig wird für den Bereich des aufzuhebenden Vorhaben- und Erschließungsplan empfohlen, ein reguläres Bebauungsplanverfahren als Angebotsplanung für eine Wohnquartierentwicklung einzuleiten. Hierbei sind die in der Rahmenplanung vorgesehenen öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindungen sowie bei Bedarf eine Kindertagesstätte in dem Verfahren entsprechend zu berücksichtigen. Die neue Wohnbebauung soll einen Anteil an öffentlich geförderten Wohnungsbau enthalten.

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.