Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) am 16.10.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nummer 63457/02 für
das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße für die Flurstücke 202/10, 244, 1201,
1202, 1204, 3469/202, 3470/202, 3994/202, 3995/202, 3996/202, 4002/202 sowie
teilweise für den Bereich der Flurstücke 683, 1126, 1128, 1131, 1203 und
2877/202, alle Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –Arbeitstitel: Nördlich
Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren
einzustellen.
2.
Gleichzeitig wird für den Bereich des
aufzuhebenden Vorhaben- und Erschließungsplan empfohlen, ein reguläres
Bebauungsplanverfahren als Angebotsplanung für eine Wohnquartierentwicklung
einzuleiten. Hierbei sind die in der Rahmenplanung vorgesehenen öffentlichen
Fuß- und Radwegeverbindungen sowie bei Bedarf eine Kindertagesstätte in dem
Verfahren entsprechend zu berücksichtigen. Die neue Wohnbebauung soll einen
Anteil an öffentlich geförderten Wohnungsbau enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.