Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Kalk. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes 2102 Blatt 2 für das Gebiet, gekennzeichnet mit den Ziffern 1 bis 115, zwischen der Oranienstraße, der Schulstraße, der Burgstraße bis circa 15 m vor der Erlanger Straße, einer Linie circa 85 m parallel zur Olpener Straße verlaufend bis zur Adelbertstraße, der Adelbertstraße und der Olpener Straße in Köln-Höhenberg —Arbeitstitel: Nürnberger Straße in Köln-Höhenberg— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.