Sitzung: 25.04.2013 STA/0040/2013
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 4073/2012
Ergänzter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Sigwinstraße für
die Flurstücke 4862 und 368/2, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9 (zwischen
den Häusern Sigwinstraße 105 und 107), in Köln-Höhenhaus —Arbeitstitel:
Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit
circa zwölf Einfamilienhäusern und einen Grünzug festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gem. Anlage 13 zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.