Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Sigwinstraße für die Flurstücke 4862 und 368/2, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9 (zwischen den Häusern Sigwinstraße 105 und 107), in Köln-Höhenhaus —Arbeitstitel: Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit circa zwölf Einfamilienhäusern und einen Grünzug festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gem. Anlage 13 zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.