Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 04.04.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 für das Flurstück 1396/85, Teilflächen aus dem Flurstück 1534/85 (beide Gemarkung Köln, Flur 36) sowie Teilflächen der Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Christus­kirche/Her­warthstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.