Sitzung: 25.04.2013 STA/0040/2013
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 04.04.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 0503/2013
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 für
das Flurstück 1396/85, Teilflächen aus dem Flurstück 1534/85 (beide Gemarkung
Köln, Flur 36) sowie Teilflächen der Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord
—Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 nach § 4a
Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den
Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 mit gestalterischen
Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach
§ 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.