Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 04.04.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

 

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 62528/02 für das Gebiet südlich der bebauten Grundstücke Johannes-Albers-Straße 1 - 23, westlich der bebauten Grundstücke Volkhovener Weg 103 - 117, nördlich der bebauten Grundstücke Am Eichelberg 4 - 6, 18 - 20, 40 - 40 b, 40 d und östlich der Eisenbahnstrecke Köln - Düsseldorf (Betriebsgrundstück der ehemaligen Gärtnerei) in Köln-Heimersdorf —Arbeitstitel: Volkhovener Weg in Köln-Heimersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 62528/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.