Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 15.04.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Sofern auch die Bezirksvertretung Kalk uneingeschränkt zustimmt, empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 73458/02 für das Gebiet zwischen dem Kieskaulerweg im Osten, der KVB-Trasse (Linie 1, Köln-Weiden - Bensberg) im Süden und der Driburger Straße im Westen in Köln-Merheim –Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)– und dem Kreuzungsbereich Kieskaulerweg/Kratzweg –vorhaben­bezogener Bebauungsplan– (siehe Anlage 1) —Arbeitstitel: Kieskaulerweg in Köln-Merheim— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 73458/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.