Nachtrag: 02.04.2013
Sitzung: 09.04.2013 RPA/0027/2013
Zusatz: Rechnungsprüfungsausschuss 29.10.2012, TOP 4.2
- Neufassung zu TOP 6.1 -
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1154/2013
Herr Kaske findet es bedenklich, dass die Verwaltung
an der Standortanalyse gespart und bei deren Beauftragung wesentliche
Leistungen nicht eingefordert hat. Er weist auf die eingetretenen gravierenden
negativen und kostenintensiven Folgen dieser Vorgehensweisen hin. Für kommende
Bauprojekte regt Herr Kaske dringend an, besonderen Wert auf eine
gesicherte Analyse und Leistungsbeschreibung zu legen und hierfür die
erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.
Herr Neuhoff pflichtet Herrn Kaske bei, dass einer vernünftigen
Massenstudie und Grundlagenermittlung höchste Priorität beizumessen ist, auch
unter Inkaufnahme höherer Kosten. Er bedauert, bei der Planung zur
Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale Köln-Weidenpesch
teils falsch agiert zu haben.
Herr Brust bittet um Auskunft, was an der ersten Vorlage falsch war,
dass diese zurückgezogen werden musste.
Herr Neuhoff teilt mit, dass die erste Vorlage nicht falsch sondern im
Gegensatz zur zweiten Vorlage lediglich umfangreicher war. In der zweiten
Vorlage wird auf die Historie, die Bebilderung des Gebäudezustandes und auf
umfangreiche Baubeschreibungen verzichtet.
Herr Brust bittet, noch auf die erste Vorlage näher eingehen zu dürfen.
Betreffend Punkt 5.3, Recycling, das „Wärmedämmverbundsystem als Verbundwerkstoff
widerspricht dem Tariftreuegesetz weil Verbundstoffe aufgrund ihres geringeren
Lebenszyklus und hoher Entsorgungskosten eine schlechtere Energiebilanz als
Vorhangfassaden aufweisen“, fragt Herr Brust nach der Fundstelle im
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Betreffend Punkt
5.3, „die 5. Fassade, also die Dachgestaltung, ist entsprechend der
Beschlusslage des Rates zu berücksichtigen und aufwändig zu planen“, möchte Herr
Brust wissen, um welchen Ratsbeschluss es sich hierbei handelt.
Abschließend weist Herr Brust darauf hin, dass die Behauptung unter
Punkt 5.2 der ersten Vorlage und unter Punkt 4.3 der zweiten Vorlage, die
gesetzlichen Regelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beinhalten
kostenintensive Anforderungen an die Fassadendicke, an den Sonnenschutz, an die
Belüftung etc., unzutreffend sind. Laut Herrn Brust, regelt das EEG die
bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und
garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Baustandards bleiben
hierbei unberücksichtigt.
Herr Neuhoff sichert die schriftliche Beantwortung der Fragen zur
nächsten Sitzung zu. Hinsichtlich der Fragestellung zur „5. Fassade“, merkt er
an, dass auf die Realisierung dieser Maßnahme zwischenzeitlich verzichtet
wurde.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.