Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Lindenthal. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 58483/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nordwestlich der Wohnbaugrundstücke Dachsweg 35 bis 41 und Iltisweg 43 bis 51 sowie 29, südöstlich des Kölner Randkanals, südwestlich der Wohnbaugrundstücke Buchenweg 21 bis 23, 31 bis 33, 37 bis 43, 53 und 65 bis 69, nordwestlich der Wohnbaugrundstücke Unter Gottes Gnaden 105 bis 107 und 117 nördlich und östlich des Kindergartengrundstücks Im Kamp 18, nordöstlich der Straße Im Kamp sowie nordwestlich der Straße Dachsweg in Köln-Widders­dorf —Arbeits­titel: Im Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.