Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 15.04.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 42 e des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW – LG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW S. 568) in Verbindung mit §§ 22 Abs. 3 und 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit den §§ 12 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz NRW – OBG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV: NRW: S. 528) jeweils in der zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung geltenden Fassung:

Die in der Sitzung vom 07.04.2011 beschlossene und am 11.05.2011 in Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals Mittelterassenkante in Müngersdorf wird für die Dauer von zwei Jahren verlängert. Zu diesem Zweck wird eine ordnungsbehördliche Verordnung über die „Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ erlassen.

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal wurde in Ermangelung eines Sitzungstermins im April 2013 zur Vorberatung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung involviert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.