Nachtrag: 17.04.2013

Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 17.04.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

 

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.