Nachtrag: 29.04.2013

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW zur Finanzierung des Mehrbedarfes für die Bundestagswahl 2013 überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilplan 0211 – Wahlen – in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - in Höhe von 72.500 € im Haushaltsjahr 2013.

 

Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Teilplan 0205 – Verkehrsüberwachung - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2013.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.