Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 68423/02 mit gestalterischen Festsetzungen für die Grundstücke Gustav-Heinemann-Ufer 88 bis 90 —Arbeits­titel: Gustav-Heinemann Ufer 88 bis 90 in Köln-Bayenthal— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.