Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 24.05.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 für das Gebiet zwischen der westlichen Straßenbegrenzungslinie Am Faulbach, entlang der südwestlichen Grenze der öffentlichen Grünfläche, der südlichen Grenze des Stammheimer Ufers, dann der Knödellinie des Mischgebietes folgend bis zur Straße Am Faulbach —Ar­beits­titel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 2. Änderung— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.