Geänderter Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat in der Fassung des Ausschusses Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt die temporäre
Kindertageseinrichtung Herler Ring als eigenständige Einrichtung in städtischer
Trägerschaft weiter zu führen.
Die zum ordnungsgemäßen Betrieb
erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung bei Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3), Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird
beauftragt Planungen aufzunehmen, nach dem Ende der temporären Einrichtung an
selber Stelle eine feste Einrichtung einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt