Beschluss:

Als Folgebeschluss zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2013 (Ds. Nr. 0543/2013) über die Verwendung der Zuschussmittel, die auf Basis des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und der daraus entstandenen Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen zur Verfügung stehen, beschließt der Rat die unbefristete Zusetzung von

 

1,0 Stelle Familienhebamme, VGr. Kr. VI/VII, Fg. 23/22 BAT (EGr. 9 A TVöD-K) beim Gesundheitsamt der Stadt Köln.

 

Die Deckung des mit der Stelleneinrichtungen verbundenen Mehraufwandes in Höhe von 49.300 € im Teilplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen erfolgt in vollem Umfang durch die pauschalierte Mittelzuweisung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 50.000 €.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind erfüllt, da sich der mit der Stellenzusetzung verbundene Personalaufwand komplett aus Drittmitteln finanziert.

 

Die 1,0 Stelle Familienhebamme wird unbefristet eingerichtet, wobei die Besetzung jeweils nur für die Dauer der bewilligten 100 %-Refinanzierung erfolgt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt