Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Ehrenfeld. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Straße Am Gleisdreieck, Innere Kanalstraße und östliche Grundstücksgrenze der Bebauung an der Herkulesstraße in Köln-Ehrenfeld —Ar­beits­titel: Gewerbegebiet Am Gleisdreieck in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.