Beschluss gemäß modifizierter Verwaltungsvorlage:
Der Rat beschließt
1. über die zum
Bebauungsplan-Entwurf 64509/02 für das Gebiet des ehemaligen Verschiebebahnhofs
Köln-Nippes zwischen der Hugo-Junkers-Straße und der DB-Strecke Köln - Neuss
sowie nördlich der Bahnunterführung Longericher Straße in einer Tiefe von rund
510 m in Köln-Longerich — Arbeitstitel: Gewerbegebiet Hugo-Junkers-Straße
in Köln-Longerich — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf 64509/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu
ändern;
3. den Bebauungsplan
64509/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.