Beschluss gemäß modifizierter Verwaltungsvorlage:

 

Der Rat beschließt

 

1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64509/02 für das Gebiet des ehemaligen Verschiebebahnhofs Köln-Nippes zwischen der Hugo-Junkers-Straße und der DB-Strecke Köln - Neuss sowie nördlich der Bahnunterführung Longericher Straße in einer Tiefe von rund 510 m in Köln-Longerich — Arbeitstitel: Gewerbegebiet Hugo-Junkers-Straße in Köln-Longerich — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2. den Bebauungsplan-Entwurf 64509/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3. den Bebauungsplan 64509/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.