Der Vorsitzende Herr Keltek berichtet über ein gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V. und dem Landesintegrationsrat NRW aufgelegtes Programm zur Qualifizierung von Kandidaten/-innen für die Integrationsratswahlen in 2014.

Der Vorsitzende Herr Keltek berichtet des Weiteren von Gesprächen des Landesintegrationsrates mit dem Innenministerium NRW zur geplanten Überarbeitung des § 27 der Gemeindeordnung NRW und stellt die wesentlichen Eckpunkte vor.
Ende November 2013 soll das Gesetz vom Landtag verabschiedet werden.

Auf die Anmerkung von IRM Herr Rempel, dass eingebürgerte Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft automatisch und nicht wie im Gesetz vorgesehen erst auf Antrag wählen können sollten, erklären der Vorsitzende Herr Keltek und die Verwaltung Frau Dahmen, dass dies technisch nicht möglich sei, da bei eingebürgerten Personen die Verwaltung gesetzlich verpflichtet ist, die ‚ausländerrechtliche Vita‘ zu löschen, so dass eine Wahlberechtigung nur auf Antrag und Vorlage der Einbürgerungsurkunde möglich sei.