Sitzung: 24.06.2013 IR/0027/2013
Der Vorsitzende Herr Keltek berichtet über
ein gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung
Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen, dem Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V. und
dem Landesintegrationsrat NRW aufgelegtes Programm zur Qualifizierung von
Kandidaten/-innen für die Integrationsratswahlen in 2014.
Der Vorsitzende
Herr Keltek berichtet des Weiteren von Gesprächen des
Landesintegrationsrates mit dem Innenministerium NRW zur geplanten
Überarbeitung des § 27 der Gemeindeordnung NRW und stellt die wesentlichen
Eckpunkte vor.
Ende November 2013 soll das Gesetz vom Landtag verabschiedet werden.
Auf die Anmerkung von IRM Herr Rempel, dass eingebürgerte Personen
mit deutscher Staatsbürgerschaft automatisch und nicht wie im Gesetz vorgesehen
erst auf Antrag wählen können sollten, erklären der Vorsitzende Herr Keltek
und die Verwaltung Frau Dahmen, dass dies technisch nicht möglich sei,
da bei eingebürgerten Personen die Verwaltung gesetzlich verpflichtet ist, die
‚ausländerrechtliche Vita‘ zu löschen, so dass eine Wahlberechtigung nur auf
Antrag und Vorlage der Einbürgerungsurkunde möglich sei.