Nachtrag: 12.06.2013

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters mit einem Ratsmitglied:

 

Der Rat nimmt das EU-Projekt „CELSIUS“ zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister die notwendigen Vertragsunterschriften zu leisten. Die Verwaltung wird, unter der Voraussetzung der gesicherten Finanzierung mit der Durchführung des Projektes beauftragt.

 

Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass die im Rahmen des Projektes entstehenden Energiekosten sich gegenüber einer konventionellen Energiebereitstellung kostenneutral verhalten und insoweit keine erhöhten Verbrauchspreise entstehen.

 

Sofern für die geplanten Projekte keine kostenneutrale Regelung gefunden werden kann, werden im Bereich anderer Partner der RheinEnergie entsprechende Pilotanwendungen entwickelt.

 

Köln, den 12.06.2013

 

gez. Jürgen Roters                                                                             gez. Winrich Granitzka

Oberbürgermeister                                                                             Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.