Beschluss:
Der Rat beschließt die Einrichtung eines
„Kommunalen Integrationszentrums Köln“ durch Zusammenlegung der bisherigen
„Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus
Zuwandererfamilien (RAA)“ und des „Interkulturellen Referates“ zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß § 7
des Gesetzes zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration des Landes NRW.
Vorbehaltlich
der Erfüllung der Fördervoraussetzungen des Landes sowie der grundsätzlichen
Genehmigung durch die zuständigen Ministerien und der Zustimmung durch die
Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) beschließt der Rat die
Einrichtung von 1,5 Stellen zum Stellenplan 2015 (1 Stelle Verwaltungsfachkraft
und 0,5 Stelle Assistenzkraft). Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015
sind verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen zur Verfügung zu
stellen.
Die Freigabe der Stellen erfolgt befristet, in Abhängigkeit zur jährlich zu
beantragenden Landesförderung.
Das „Kommunale Integrationszentrum Köln“ wird organisatorisch beim Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt - Punktdienststelle „Diversity“ (5001) als eigenständige Abteilung (5001/1) angebunden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das bereits in Gang gesetzte Antragsverfahren (Antragstellung beim
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales sowie beim Ministerium für
Schule und Weiterbildung des Landes NRW) unverzüglich fortzusetzen, damit ohne zusätzliche finanzielle
Belastungen für die Stadt ein entsprechender Antrag auf Förderung dieses
„Kommunalen Integrationszentrums“ beim Land NRW aufgrund der dort formulierten
Rahmenbedingungen Aussicht auf Erfolg hat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt – bei Enthaltung von pro Köln -